Gericht: Antirauchergesetz ja, Grundrechte nein.
Geschrieben von admin in Freiheitsbegrenzung, Raucherdiskriminierung
Als die Antirauchergesetzte eingeführt wurden, hoffte man noch auf die Gerichtsurteile, um gegen die Einmischung des Staates in Privat- und Arbeitsleben und die Diskriminierung der Raucher vorzugehen… Allerdings war die Hoffnung der vielen Rauchern auf die deutschen Gerichte nicht erfüllt.
Wie es sich herausstellte, steht das Antirauchergesetz für einige deutschen Richter meiner Meinung nach über die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und über das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Artikel 2 Absatz 1 des GG).
Köln
Das Urteil von VG Köln von 29.02.2008 ist das erste Beispiel für solche Urteile.
Einen Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Einrichtung eines Raucherraums oder geschützten Unterstandes außerhalb des Dienstgebäudes gebe es nicht, entschieden die Richter.
Das Verbot, den Arbeitsplatz während der Kernarbeitszeit zu verlassen, sei nicht unverhältnismäßig und auch für Raucher zumutbar.
Eine tägliche “Abstinenz” von längstens drei Stunden müsse der Kläger hinnehmen, zumal die Stadt ihren Mitarbeitern eine angemessene Übergangszeit eingeräumt habe, um ihr Rauchverhalten umzustellen.
Ich würde das Urteil so verstehen, dass, wenn jemand bei der Stadt Köln arbeiten möchte, dann solle er bitte schön so leben, wie es ihm von der Stadt Köln gesagt wird! Demokratie pur!
Also, falls die Stadt Köln morgen entscheidet, dass seine Mitarbeiter nur schwarze Kleidung tragen müssen und gibt denen auch Übergangszeit von, sagen wir Mal 3 Monate, dazu, dann müssen die Mitarbeiter schwarz angezogen sein, oder? Es wäre doch hinnehmbar? Oder kapiere ich den Urteil falsch?
Um die Arbeit der Mitarbeiter zu optimieren und effizienter zu machen, würde ich auch folgendes vorschlagen:
1. Jeder Mitarbeiter muss ab 7.30 bis 8.00 joggen. Das Joggen wird als Arbeitszeit angerechnet und ist ein Pflicht. Es ist schließlich ja bewiesen, dass Joggen gut ist und positiv auf die Arbeit auswirkt.
2. Bevor man auf die Toilette geht, sollte man sich abmelden. Sonst kann es ja passieren, dass “oft pissende” Mitarbeiter ja weniger Arbeiten, als die “selten pissende”. Falls es jemandem nicht gefallen solle, kann man immer einen Ausweg finden: Pampers!
3. Die Mitarbeiter dürfen in Kernzeiten auch nicht trinken, da , wenn man trinkt, arbeitet man ja nicht!
4. Um die Bewohner der Stadtes Köln vor Lungenkrebs zu schützen und aus Sorge über die Gesundheit der Mitarbeiter , werden alle Mitarbeiter verpflichtet nur mit Fahrrad zu Arbeit zu kommen.
Das alles sollte natürlich mit einer passenden Übergangszeit verbunden werden. Und wäre ja auch im Prinzip auszuhalten, oder?
Um mich kurz und knapp zu fassen hat der Urteil folgende Bedeutung:
- Einem Arbeitgeber wird erlaubt sich in das Lebensstil der Mitarbeiter einzumischen.
- Die Diskriminierung der rauchenden Mitarbeiter ist erlaubt.
- Die “Gesundheitsgesetze” stehen über die Grundrechten, daher sollte man sich nicht wundern, wenn alle zum z.B. Impfung gezwungen werden.
- Falls jemand sich gegen die Diskriminierung gerichtlich wehren möchte, sollte er dies vergessen.
Ach ja, liebe Antiraucher, Ihre Gesundheit wäre z.B. durch eine Raucherecke nicht beeinträchtigt. Genauso wie durch das Rauchen in den Zimmern, wo sich nur rauchende Mitarbeiter aufhalten und die Anderen nur kurzzeitig reinkommen.
Digital image content © 1997-2007 Hemera Technologies Inc., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Jupiter Images Corporation. Alle Rechte vorbehalten.Schlagwörter:Grundrechte, Köln, Meinung, Passivrauchen, raucherdiskriminierung, Urteil








































Einträge (RSS)